Seit 2014 (VO EG Nr. 1071/2009) benötigt jedes Unternehmen des Güter- und Personenkraftverkehrs (das gilt auch für Verlader und Werkfuhrparkleiter) einen Verkehrsleiter, der für alle Dienste rund um die betreffende Fahrzeugflotte verantwortlich ist.
Der Verkehrsleiter muss persönlich zuverlässig und fachlich geeignet sein. Seine Verantwortlichkeit erstreckt sich auf folgende Bereiche:
Ist kein Verkehrsleiter benannt, tritt der verantwortliche Unternehmer an dessen Stelle – mit allen Pflichten und möglichen Konsequenzen. Bei Verstößen ist letztendlich die Güterkraft bzw. Personenverkehrslizenz in Gefahr.
Mit unserer Weiterbildung bleiben Geschäftsführer, Verkehrsleiter und Disponenten auf dem aktuellen Stand und erhalten somit ihre fachliche Eignung zur Führung eines Betriebes im Güter- und Personenkraftverkehr aufrecht.