Ergänzende spezielle Anforderungen für Verkaufsstätten und Versammlungsstätten

Bei Verkaufsstätten und Versammlungsstätten gilt: es muss das gesamte Betriebspersonal (für Verkaufsstätten zusätzliche Selbsthilfekräfte für den Brandschutz) jährlich in der Handhabung der vorhandenen Löscheinrichtungen und der Abläufe im Notfall unterwiesen werden.

Gerne führen unsere erfahrenen Referenten dies für Sie durch!

Hohe Dichte an geschultem Personal + Auffrischung alle 3 Jahre
= optimale Vorbereitung auf den Ernstfall!