„Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr…..wird bestraft, wer es als Halter zulässt, dass jemand das Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis führt.“ § 21 Abs. 1 StVG.
Als zusätzliche Dienstleistung bieten wir Ihnen daher eine komfortable und sichere Lösung für die Durchführung der Führerscheinkontrolle an. Mittels elektronischer Erfassung und eines speziellen Scanners ist es uns möglich, die Kontrolle der Führerschein- und Fahrerdaten der Mitarbeiter schnell zu erfassen. Zum einen prüft das System die Echtheit der Dokumente, erinnert automatisch an den nächsten Prüftermin und bietet standardisierte Schnittstellen zu Anwendungssystemen wie zum Beispiel zu Oracle und SAP-HR sowie zu Fuhrparkmanagementsystemen.
Die Übertragung der Daten erfolgt sicher, verschlüsselt über eine SSL-Verbindung. Nur Sie als Kunde legen dabei fest, welche Daten im System hinterlegt werden sollen. Alle Auswertungen stehen jederzeit online zur Verfügung. Abgefragt werden können folgende Informationen: