Verordnung (EU) Nr. 165/2014 · Pflichtunterweisung Tachograph


Umsetzung der Fahrtenschreiber-Verordnung

Im März 2016 ist die neue Fahrtenschreiber-Verordnung (EU Nr. 165/2014) in Kraft getreten. Sie schreibt vor, dass Verkehrsunternehmer „verantwortlich dafür Sorge zu tragen haben, dass ihre Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des digitalen oder analogen Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden“. Die Verordnung bringt damit verschärft zum Ausdruck, dass der Unternehmer – noch intensiver als bisher – für die Einhaltung der Lenk-, Ruheund Arbeitszeiten die Verantwortung trägt und uneingeschränkt für Verstöße seiner Fahrer haftet.

Der Unternehmer ist verpflichtet, neben der Schulung auch regelmäßig zu prüfen, ob das Fahrpersonal die Fahrtenschreiber ordnungsgemäß bedient (Nachträge, Bedienung, Ausdruck). Auf Verstöße muss der Unternehmer unverzüglich reagieren und getroffene Maßnahmen in der Fahrer- Personalakte vermerken. Um dieser Verpflichtung und der notwendigen ausreichenden Dokumentationspflicht nachkommen zu können, unterstützen wir unsere Kunden mit jährlichen Schulungen/Unterweisungen - und auch nach Bedarf.