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Ablauf Führerschein / SN 95
01.02.20 – 31.08.20

EU-Verordnung 2020/0068 (COD) regelt Fristen beim Ablauf von Gültigkeitsfristen 

Fahrerlaubnisse und Auflagen zur Schlüsselnummer: 95, welche zwischen dem 01.02.2020 und 31.08.2020 abgelaufen sind oder ablaufen würden, gelten innerhalb der EU 7 Monate über das auf dem Führerschein angegebene Ablaufdatum hinaus. 


Ablauf Führerschein / SN 95 
bis 30.06.21

Erlass des Ministeriums für Verkehr NRW an die Bezirksregierungen und nachgeordneten Behörden vom 22. Dezember 2020

Läuft Ihr Führerschein bis 30.06.21 ab, müssen Sie ihn verlängern. Können Sie nicht alle fünf Module vorlegen, müssen Sie dies bis zum 30.06.21 nachholen.

 

Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Behörde, ob Sie die Unterlagen per Post oder persönlich einreichen müssen. 


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