Unabhängig von der Größe und Art des Unternehmens sehen Gesetzgeber und Unfallversicherung vor, (Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.2 - Maßnahmen gegen Brände) dass mind. 5% der Beschäftigten durch realitätsnahe, praktische Übungen mit der Handhabung von tragbaren Feuerlöschern vertraut gemacht werden, um im Ernstfall Entstehungsbrände bekämpfen zu können. Sofern in Schichten gearbeitet wird, soll dieser Anteil in jeder Schicht erreicht werden. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Aspekten des Brandschutzes durch Beratung sowie maßgeschneiderte Schulungen für Ihre Mitarbeiter*innen.
Bei der Ausbildung bzw. Schulung von Brandschutzhelfer*innen gehen wir auf betriebsspezifische Aspekte ein und vermitteln die nötigen Kenntnisse, um Brandgefahren beurteilen und im Brandfall richtig handeln zu können. Selbstverständlich gehört zur Ausbildung auch eine praktische Übung mit tragbaren Feuerlöschern am realitätsnahen Brandsimulator; hierbei richten wir uns nach den Vorgaben des Gesetzgebers (ASR A2.2, Punkt 7.3) und der Unfallversicherung (DGUV-Information 205-023) und setzen Referenten mit langjähriger Praxiserfahrung ein.