Mit der Gestellung des Brandschutzbeauftragten durch uns beraten wir Sie bei der Durchführung von Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes organisatorischer, baulicher und anlagentechnischer Art. Durch unsere Fachexperten mit jahrelanger Erfahrung finden wir für Sie die praxisnahe, un-komplizierte Lösung.
Zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten gehören unter anderem:
- Beratung in Fragen des Brandschutzes
- Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung
- Erstellung von Alarmplänen
- Fortschreibung der Feuerwehreinsatzpläne
- Überwachung von Prüfterminen der brandschutztechnischen Einrichtungen