Aus- und Weiterbildung für Kranführende (DGUV Grundsatz 309-003) und AnschlägerInnen (Regel 109-017)
Für folgende Kranbauarten haben wir ExpertInnen: Brücken-, Portal- und Drehkrane, Lkw-Ladekrane, Autokrane.
Nicht nur die KranführerInnen bilden wir für Sie aus und weiter, auch die Ausbildung von AnschlägerInnen gehört in unser Repertoire.
Um dem DGUV Grundsatz 309-003 gerecht zu werden., müssen Ihre Kranführenden fach- und sachgerecht aus- und weitergebildet sein.
Ausbildungsschwerpunkte Kran:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallvermeidung
- Art, Aufbau und Funktion von Kranen (Krantechnik)
- Steuereinrichtungen/ Bedienelemente
- Sicht- und Funktionsprüfung vor der Aufnahme der Arbeit
- Kranbetrieb
- Lagern und Stapeln
- Prüfung von Kranen
Merke: Seit 2007 gemäß TRBS 2111 ist es Pflicht, KranführerInnen einmal jährlich zu unterweisen.
Ausbildungsschwerpunkte AnschlägerInnen:
- Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten
- Tragfähigkeit/ Neigungswinkel
- Anschlagen von Lasten
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Abschätzen von Lasten
- Auswahl der Anschlag- und Lastaufnahmemitteln
- Gefahrenbereiche
- Anschlagen mit Traversen/ Lasthebemagneten/ Vakuumheber
- Absetzen und Lagern von Lasten
- Ablegereife von Anschlag- und Lastaufnahmemittel