Aus- und Weiterbildung Hubarbeitsbühnenbedienende (DGUV Grundsatz 308-008)
Die Ausbildung von Bedienern einer Hubarbeitsbühne erfolgt gemäß DGUV-G 308-008 Info 208-019 Regel 100-500 Kap. 2.10.
Dieser 1- bis 2-tägige Lehrgang schließt mit der Qualifikation „Geprüfte/r ArbeitsbühnenbedienerIn“ ab.
Die sichere Benutzung von Hubarbeitsbühnen bieten wir auch als jährliche Weiterbildung an.
Merke: Seit 2007 gemäß TRBS 2111 ist es Pflicht, Hubarbeitsbühnenbedienende einmal jährlich zu unterweisen.
Schulungsinhalte:
- Gefahrenpotenzial beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen
- Rechtliche Grundlagen
- Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
- Sicherer Betrieb von Hubarbeitsbühnen
- Überprüfung von Hubarbeitsbühnen