Aus- und Weiterbildung Hubarbeitsbühnenbedienende (DGUV Grundsatz 308-008)

Die Ausbildung von Bedienern einer Hubarbeitsbühne erfolgt gemäß DGUV-G 308-008 Info 208-019 Regel 100-500 Kap. 2.10.

Dieser 1- bis 2-tägige Lehrgang schließt mit der Qualifikation „Geprüfte/r ArbeitsbühnenbedienerIn“ ab. 

Die sichere Benutzung von Hubarbeitsbühnen bieten wir auch als jährliche Weiterbildung an.

Merke: Seit 2007 gemäß TRBS 2111 ist es Pflicht, Hubarbeitsbühnenbedienende einmal jährlich zu unterweisen.

Schulungsinhalte:

  • Gefahrenpotenzial beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen
  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
  • Sicherer Betrieb von Hubarbeitsbühnen
  • Überprüfung von Hubarbeitsbühnen