Aus- und Weiterbildung für Flurförderzeugführende (laut DGUV Grundsatz 308-001)

Ob Frontstapler, Schubmast- oder Mitgänger-Flurförderzeug – unsere Schulungen werden mehr als den gesetzlichen Anforderungen gerecht.

Dazu gehört die 2- bis 5-tägige Grundausbildung ebenso wie die jährliche Pflichtweiterbildung.

Auch Maschinenunterweisungen führen wir gern für Sie durch.


Grundausbildung:

Die Teilnehmenden erhalten das erforderliche Wissen, um die Anforderungen der Berufsgenossenschaft zu erfüllen und das Erlernte in der täglichen Praxis umsetzen zu können.


Jährliche Pflichtweiterbildung:

Damit Sie als Unternehmen die Vorgaben der DGUV Grundsatz 308-001, sowie der BetrSichV und des Arbeitsschutzgesetzes einhalten können, bieten wir Ihnen die jährliche Unterweisung Ihrer Flurförderzeugführenden an. Diese bringt die Teilnehmenden auf den neuesten Wissensstand und erinnert sie an die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen, die im Umgang mit dem Flurförderzeug einzuhalten sind.