Aus- und Weiterbildung für Flurförderzeugführende (DGUV Grundsatz 308-001 und Vorschrift 68)
Ob Frontstapler, Schubmast- oder Mitgänger-Flurförderzeug mit Fahrerstand – unsere Schulungen werden mehr als den gesetzlichen Anforderungen gerecht.
Dazu gehört die 2- bis 5-tägige Grundausbildung ebenso wie die jährliche Pflichtweiterbildung als Qualifizierung.
Auch Maschinenunterweisungen führen wir gern für Sie durch.
Grundausbildung:
Die Teilnehmenden erhalten das erforderliche Wissen, um die Anforderungen der Berufsgenossenschaft zu erfüllen und das Erlernte in der täglichen Praxis umsetzen zu können.
Jährliche Pflichtweiterbildung:
Damit Sie als Unternehmen die Vorgaben der DGUV Grundsatz 308-001 und Vorschrift 68, sowie der BetrSichV und des Arbeitsschutzgesetzes einhalten können, bieten wir Ihnen die jährliche Unterweisung Ihrer Flurförderzeugführenden an. Diese bringt die Teilnehmenden auf den neuesten Wissensstand und erinnert sie an die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen, die im Umgang mit dem Flurförderzeug einzuhalten sind.
Merke: Seit 2007 gemäß TRBS 2111 ist es Pflicht, Flurförderzeugführende einmal jährlich zu unterweisen